Meisterpflicht für Fliesenleger seit 2020 wieder eingeführt
Seit dem 1. Januar 2020 gilt im Fliesenlegerhandwerk wieder die Meisterpflicht. Der Deutsche Bundestag beschloss am 12. Dezember 2019 die Wiedereinführung dieser Regelung, nachdem es in den Jahren zuvor immer wieder Forderungen aus der Branche gegeben hatte.
Der Fachverband Fliesen und Naturstein sowie weitere Handwerksorganisationen hatten sich dafür eingesetzt, um die Qualität der handwerklichen Arbeiten zu sichern und unqualifizierte Betriebe vom Markt auszuschließen.
Hintergrund der Wiedereinführung war die Zunahme von unsachgemäß ausgeführten Fliesenverlegearbeiten sowie eine Verzerrung des Wettbewerbs durch Dumpingpreise. Vor der Wiedereinführung der Meisterpflicht konnte jeder ein Fliesenlegerunternehmen gründen, ohne über eine entsprechende Qualifikation oder einen Gesellenbrief zu verfügen. Dies führte zu einem erheblichen Anstieg der Betriebe und gleichzeitig zu einer wachsenden Zahl von Schadensfällen aufgrund mangelnder Fachkenntnisse.
Mehr Qualität und Fairness im Wettbewerb
Durch die Wiedereinführung der Meisterpflicht soll die Qualität im Fliesenlegerhandwerk langfristig verbessert werden. Unternehmen mit Meisterbrief können so verstärkt in die Ausbildung des eigenen Nachwuchses investieren. Zudem wird der Wettbewerb durch die Qualifikationsanforderungen fairer gestaltet, wodurch Dumpingpreise eingedämmt werden.
Der Vorsitzende des Fachverbands Fliesen und Naturstein, Karl-Hans Körner, hatte sich bereits in den Jahren vor der Entscheidung vehement für diese Maßnahme eingesetzt. Neben dem Fliesenlegerhandwerk wurden auch für das Estrichleger-, Betonstein- und Terrazzoherstellerhandwerk die Meisterpflicht wiedereingeführt.
Durch diese Maßnahme wird sichergestellt, dass Verbraucher wieder auf höherwertige Handwerksleistungen vertrauen können und sich besser vor Pfusch und unseriösen Anbietern schützen können.